Friseur/in Teil I + II - Meisterschule

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 4.290,00 €

förderfähig

Unterricht

19.08.2025 - 29.10.2025

Di + Do 09.00 - 20.45 Uhr, Mi 09.00 - 16.45 Uhr, Sa 08.00 - 13.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 430 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

12.08.2025

Lehrgangsort

Handwerkskammer Aachen

Sandkaulbach 17 - 21

52062 Aachen

Kontakt

Lisa Graff

Tel. 0241 9674-117

weiterbildung--at--hwk-aachen.de

Servicezeiten:

Mo - Do: 8 - 16 Uhr,
Fr: 8 - 12 Uhr

Details

Angebotsnummer 185408350-0

Teil I - Fachpraxis

  • Kreationen für besondere Anlässe (Damen und Herren)
  • Klassische Haarschnitte
  • Dauerwelle
  • Hochsteckfrisur mit Einarbeiten eines Haarteiles
  • Beurteilung, Beratung und Pflegemaßnahmen für Haar und Haut
  • Pflegende und dekorative kosmetische Behandlung
  • Nagelpflege- und Nageldesign

Teil II - Fachtheorie

  • Gestaltung und Technik
  • Kundenberatung
  • Haar- und Hautbeurteilung
  • Entwerfen von Frisuren und Make-up
  • Theorie der Haarschneidetechniken
  • Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
  • Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen sowie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
  • Bewertung und Beurteilung von Haarersatz
  • Salonmanagement
  • Unfall-, Arbeits-, Gesundheitsschutz
  • Entwicklung Salonkonzept
  • Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
  • Personalführungskonzepte
  • Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
  • Informations- und Kommunikationssysteme

Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich

Zielgruppe

Gesellen im Handwerk

Abschluss

Meister/-in im Friseurhandwerk

Hinweis

Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 500 EUR
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!

Teilnahmebedingungen

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Friseur-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Friseur-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.

Förderung

Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.

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