Feinwerkmechaniker/in Teil I + II - Meisterschule

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 7.460,00 €

förderfähig

Unterricht

08.09.2026 - 01.04.2028

Di + Do 18.00 - 21.00 Uhr, Sa 08.00 - 13.00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 850 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

01.09.2026

Lehrgangsort

BGE Aachen

Tempelhofer Str. 15 - 17

52068 Aachen

Kontakt

Lisa Graff

Tel. 0241 9674-117

weiterbildung--at--hwk-aachen.de

Servicezeiten:

Mo - Do: 8 - 16 Uhr,
Fr: 8 - 12 Uhr

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Angebotsnummer 185408438-0

Teil I - Fachpraxis

  • Vorbereitung Meisterprüfungsprojekt
  • Schulung an Werkzeugmaschinen
  • Umgang mit EDV
  • CNC-Technik
  • Vorbereitung auf Fachgespräch über Meisterprüfungsprojekt

Teil II - Fachtheorie

  • Maschinenkomponenten, Geräte und Werkzeuge
  • Prozessautomatisierung und -mechanisierung
  • Eigenschaften und Verwendungen von Werkzeugen
  • Metallbe- und -verarbeitung und Fügen
  • Steuerungstechnik
  • CAD-Technik
  • Prüf- und Messtechniken
  • Funktionsprüfung und Fehlersuche
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich

Zielgruppe

Gesellen des Handwerks und Facharbeiter der Industrie

Abschluss

Meister/-in im Feinwerkmechanikerhandwerk

Hinweis

Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 100 EUR
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch den Bildungsscheck. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!

Teilnahmebedingungen

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Feinwerkmechaniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Feinwerkmechaniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förferung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.

Förderung

Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.

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