Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 der TRGS 519 für Personen mit Asbestsachkunde nach Anlage 4a, 4b oder 4c der TRGS 519
Eintägiger staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 der neuen TRGS 519.
Durch die Novellierung der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der aktualisierten Technischen Regel für Gefahrstoffe "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten", TRGS 519 (Stand 2014), wird eine eintägige staatlich anerkannte Fortbildung für alle Asbest-Sachkundigen notwendig.
Mit der Überarbeitung der TRGS 519 im Jahr 2014 wurde die unbefristete Gültigkeit der Asbestsachkunde aufgehoben und auf einen Zeitraum von sechs Jahren begrenzt.
Erworbene Sachkundenachweise müssen bis spätestens sechs Jahre nach dem Abschluss des Lehrgangs (es gilt das Datum des Nachweises) aufgefrischt werden. Die Teilnehmer dieses Kurses erhalten eine sechsjährige Verlängerung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten als Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4.
Die Fortbildung richtet sich nur an Asbestsachkundige der TRGS 519, Anlage 4.
Hinweis: Eine Kopie der Sachkundebescheinigung ist der Anmeldung zum Lehrgang beizufügen.
Lehrgangsinhalte:
- Asbestprodukte und ihre Verwendung
- aktuelle Vorschriften und Regelwerke
- organisatorische vorbereitende Maßnahmen
- persönliche Schutzausrüstungen
- Arbeitsverfahren
Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich
Für Sie zur Info: Spätestens 14 Tage vor Lehrgangsstart erhalten Sie die Mitteilung, ob der Lehrgang durchgeführt wird.
Wichtig: Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden, erhalten bis 30. Juni 2016 Ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.