Berufsbildungsreform
 
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Auszubildende im Handwerk haben zahlreiche Pflichten und Rechte. Dazu gehört unter anderem seit dem Jahr 2020 auch eine Mindestausbildungsvergütung.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?
Die Höhe war bis 2023 festgesetzt, seitdem wird die Mindestausbildungsvergütung jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst und durch das Bundesbildungsministerium im November des entsprechenden Vorjahres bekanntgegeben.
Gilt das auch für tarifgebundene Betriebe?
Nein. Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, so gilt weiterhin die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung und nicht die Mindestausbildungsvergütung. Ist der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, darf der Betrieb den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten, jedoch nicht unter die Mindestausbildungsvergütung rutschen. Beispiel: Die tarifliche Ausbildungsvergütung für das 1. Ausbildungsjahr beträgt 950 Euro. Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, darf er maximal 20 Prozent weniger zahlen. Er muss also mindestens 760 Euro Vergütung im ersten Lehrjahr zahlen und kann sich nicht auf die niedrigere Mindestvergütung berufen.
Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Jahr die Ausbildung beginnt:
| Ausbildungsbeginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr (+18% im Vergleich zum 1. Jahr) | 3. Ausbildungsjahr (+35% im Vergleich zum 1. Jahr) | 4. Ausbildungsjahr (+40% im Vergleich zum 1. Jahr) | 
| 2022 | 585 Euro | 690,30 Euro | 789,75 Euro | 819 Euro | 
| 2023 | 620 Euro | 731,60 Euro | 837 Euro | 868 Euro | 
| 2024 | 649 Euro | 766 Euro | 876 Euro | 909 Euro | 
| 2025 | 682 Euro | 805 Euro | 921 Euro | 955 Euro | 
| 2026 | 724 Euro | 854 Euro | 977 Euro | 1014 Euro | 
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung
Muss mein Auszubildender nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten?
Wie bisher sind Auszubildende für den Berufsschulunterricht freizustellen. Einige Vergünstigungen, die bisher nur für Minderjährige galten, gelten jetzt für alle Azubis: So dürfen Lehrlinge, egal wie alt, vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Auch sind volljährige Auszubildende ebenso wie ihre minderjährigen Kollegen an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten einmal in der Woche für den ganzen Tag freizustellen, brauchen also an diesem Tag nicht mehr in den Betrieb zurück. Sind in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als fünf Unterrichtsstunden, muss der Auszubildende an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückkehren – an welchem der beiden Tage, bestimmt der Ausbildungsbetrieb.
Wie wird der Blockunterricht angerechnet?
Im Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) hat der Lehrling Anspruch darauf, unter Anrechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit freigestellt zu werden. Eine anschließende Beschäftigung im Betrieb ist in dieser Woche damit grundsätzlich ausgeschlossen.
Was ist vor der Prüfung?
An dem Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung haben Auszubildende das Recht auf einen freien Tag. Wenn der jeweiligen schriftlichen Prüfung kein Arbeitstag unmittelbar vorangeht (zum Beispiel bei Prüfungsbeginn an einem Montag, nach einem Feiertag oder Berufsschultag), besteht kein Freistellungsanspruch.
Wer zahlt für Lernmittel?
Wie bisher, muss der Betrieb dem Lehrling kostenlos alle Ausbildungsmittel wie Werkzeuge etc. zur Verfügung stellen. Diese Pflicht ist auf „Fachliteratur“ ausgeweitet worden. Nach der Gesetzesbegründung handelt es sich aber auch hier um betriebliche Ausbildungsmittel und -literatur, so dass Schulbücher weiterhin nicht vom Betrieb gekauft zu werden brauchen – was allerdings auch nicht verboten ist.
Wer darf sich Bachelor nennen?
Um die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung deutlich zu machen, können alle Meister seit 2020 zusätzlich den Titel „Bachelor Professional“ führen.