Nutzen Sie finanzielle Förderungen für Ihre Weiterbildung!Fördergelder
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG bietet die perfekte Finanzierung, zum Beispiel Ihres geplanten Meistervorbereitungslehrgangs. Anträge und Formulare richtig auszufüllen ist aber nicht immer ganz einfach. Nutzen Sie unsere Checkliste:
Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin gleich jetzt!
Die folgende Grafik und unsere Kurzinformation geben Ihnen einen schnellen Überblick über die Vorteile des Aufstiegs-BAföG:
Die Antragsformulare und weitere nützliche Informationen erhalten Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de.
Antrag Vollzeitlehrgang - dafür benötigen Sie diese Formulare:
- Formblatt A
- Anlage 1 zum Formblatt A
- Kopie des Gesellenbriefes
- Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
- BEI VERHEIRATETEN: Anlage 2 zum Formblatt A, Steuerbescheid (vorletztes Jahr), Heiratsurkunde
- BEI KINDERN: Geburtsurkunde
- FÜR AUSLÄNDISCHE ANTRAGSTELLER: Anlage 3 zum Formblatt A (Nachweise)
Antrag Teilzeitlehrgang - dafür benötigen Sie diese Formulare:
- Formblatt A
- Kopie des Gesellenbriefes
- FÜR AUSLÄNDISCHE ANTRAGSTELLER: Anlage 3 zum Formblatt A (Nachweise)
Antrag Teilnahmenachweis
Hier Formblatt F (Teilnahmenachweis) beantragen
Sprechen Sie uns gerne an:
Handwerkskammer Aachen
Weiterbildungsberatung
Tempelhofer Straße 15-17
52068 Aachen
Tel.: +49 241 9674-117
Tel.: +49 241 9674-122
Fax: +49 241 9674-174
weiterbildung@hwk-aachen.de
Unsere Servicezeiten:
Mo - Do: 8 - 16 Uhr, Fr: 8 - 12 Uhr
Einfach erklärt: Das Aufstiegs-BAföG
Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium
Bares für gute Leistungen!
Wenn Sie die Gesellen- oder Abschlussprüfung mit 87 von 100 Punkten bestehen, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung zu erhalten. Drei Jahre lang gibt es jährlich 2.900,- Euro! Bewerbungsfrist ist der 30. November eines Jahres. Eine Aufnahme erfolgt zum Beginn des Folgejahres für insgesamt drei Jahre.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.sbb-stipendien.de.
Die Anträge und den Flyer zum Programm können Sie hier downloaden:
Sprechen Sie uns gerne an: Stv. Leitung des Geschäftsbereichs 1 - Berufsbildung und Prüfungswesen Tel. +49 241 471-151 Fax +49 241 471-103 Sekretariat Hauptgeschäftsführung Tel. +49 241 471-124 Fax +49 241 471-101
Mo - Do: 8 - 17 Uhr, Fr: 8 - 14 Uhr
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist das Recht auf bis zu 5 Tage Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit – und das jedes Jahr aufs Neue.
Wenn Sie also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeiten (das sind alle außer Sachsen und Bayern), haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf. Ihr Arbeitergeber zahlt das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es leider für Beamte.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw
Meisterprämie NRW
Wer kann die Meisterprämie NRW beantragen? Alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister,
– die seit dem 01.07.2023 ihren Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B 1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben
UND
– deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in NRW liegt.
Info: Weitere Informationen zur Meisterprämie NRW sowie den Online-Antrag finden Sie unter www.meisterprämie.nrw und im Flyer Meisterprämie NRW.
Sprechen Sie mich gerne an: Stv. Leitung des Geschäftsbereichs 1 - Berufsbildung und Prüfungswesen Tel. +49 241 471-151 Fax +49 241 471-103
Mo - Do: 8 - 17 Uhr, Fr: 8 - 14 Uhr
Beantragung der Prämie
Die Meisterprämie kann ausschließlich online über das Portal www.meisterprämie.nrw beantragt werden. Dafür sind jeweils digitale Kopien des Meisterprüfungszeugnisses und der erweiterten Meldebescheinigung notwendig. Die Meisterprämie NRW muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Beispiel: Wenn Ihr Meisterprüfungszeugnis am 04.07.2023 ausgestellt wurde, ist eine Antragstellung bis zum 03.10.2023 möglich.
Alle weiteren Informationen finden Sie in diesem Informationsblatt.
Kreis Düren vergibt Meisterinnen- und Meisterstipendien
Bewilligung unabhängig von anderen Förderprogrammen.
Der Kreis Düren hat nach dem Vorbild des Nachbarkreises Euskirchen kürzlich vier Meisterstipendien ausgeschrieben. Ziel dieser sei es, gut ausgebildete Fachkräfte im Kreis Düren zu halten beziehungsweise im Rahmen der Wachstumsoffensive 300.000+ für den Kreis Düren zu gewinnen.
Gefördert werden Personen, die den Meister anstreben und über einen Gesellenbrief in einem in Deutschland anerkannten Handwerksberuf verfügen. Die Stipendiaten verpflichten sich zu Beginn der Förderung, die Meisterschule so zu betreiben, dass die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums abgelegt werden. Das Meisterstipendium kann zusätzlich zu bereits vorhandenen Förderprogrammen, wie Aufstiegs-BaföG, beantragt werden und hat keinen Einfluss auf deren Höhe.
Bewerbung per Post:
Kreis Düren
Amt 60
Bismarckstraße 16
52351 Düren
vom 15. September bis zum 31. Oktober 2024
Das Stipendium soll im zweiten Halbjahr 2024 erstmalig vergeben werden. Die geplante Förderhöhe beträgt 6.000€ pro Stipendium und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, das monatlich über die Laufzeit der Weiterbildung ausgezahlt werden soll. Die Stipendiaten verpflichten sich mindestens fünf Jahre nach der bestandenen Meisterprüfung im Kreis Düren ihren Beruf auszuüben.
Bewerbung: Die Bewerbung für das Meisterstipendium ist ab dem 15. September bis zum 31. Oktober unter kreis-dueren.de/meisterstipendium möglich. Dann entscheidet ein Auswahlgremium anhand von festen Kriterien, wer für eine Förderung in Frage kommt. Eine Bewerbung per Post (Kreis Düren, Amt 60, Bismarckstraße 16, 52351 Düren) ist ebenfalls möglich. Benötigt werden Lebenslauf, eine beglaubigte Kopie des Gesellenbriefes, Arbeitszeugnisse, Abschlusszeugnisse sowie ein Motivationsschreiben.