Der Meisterbrief ebnet Gesellinnen und Gesellen den Weg in die Selbstständigkeit und eröffnet eine zukunftssichere Karriere mit vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten.
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Der Meisterbrief ebnet Gesellinnen und Gesellen den Weg in die Selbstständigkeit und eröffnet eine zukunftssichere Karriere mit vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten.

Pressemitteilung vom 04.01.2023NRW führt Meisterprämie im Handwerk ein

Wichtiges Signal, um mehr junge Menschen für eine zukunftssichere Karriere im Handwerk zu gewinnen

Aachen. Nach dem Vorbild zahlreicher Bundesländer führt auch NRW ab Mitte 2023 im Rahmen der Fachkräfteoffensive der Landesregierung eine Meisterprämie im Handwerk in Höhe von 2.500 Euro für jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung ein. 

„Das ist ein wichtiger Baustein, um mehr junge Menschen für den Weg ins Handwerk zu begeistern“, betont Georg Stoffels, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Aachen (HWK). Deutschlandweit fehlen nach Schätzungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks aktuell rund 250.000 Fachkräfte im Handwerk. „Aber ohne die kann es keine Energiewende, keine Sanierung unserer maroden Infrastruktur oder schlichtweg auch keine Versorgung mit Backwaren geben“, zeigt sich Stoffels besorgt. Von daher appellierten die Handwerkskammern bereits seit geraumer Zeit an die NRW-Landesregierung, die Fördermöglichkeiten für die anspruchsvolle Meisterausbildung zu erweitern und damit auch einen Beitrag zur Förderung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung zu leisten. Schließlich übernehme die öffentliche Hand auch den Großteil der Hochschulfinanzierung. Die genaue Gestaltung der Meisterprämie wird derzeit erarbeitet. 

Mit Blick auf die neue Meisterprämie unterstreicht Stoffels noch einmal die Bedeutung des Meistertitels im Handwerk: „Der Meisterbrief ist zum einen für die Verbraucher ein verlässliches Qualitätskriterium für eine ausgezeichnete Ausbildung der beauftragten Handwerksbetriebe. Zum anderen ebnet er den Gesellinnen und Gesellen den Weg in eine zukunftssichere Karriere mit niedrigeren Arbeitslosenquoten als bei Akademikern, eröffnet vielfältige Möglichkeiten der Selbstständigkeit und er ist die Voraussetzung zur Ausbildung von Lehrlingen.“ 

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Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Meisterausbildung im Handwerk, die gern als FAQ-Liste oder als Fließtextzitat von Georg Stoffels verwendet werden können: 

Die Meisterprüfung ist die höchste fachliche Qualifikationsstufe im Handwerk und nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) gleichwertig mit dem akademischen Bachelor-Abschluss. Erst mit dem Meisterbrief ist es in zahlreichen Berufen überhaupt möglich, einen Betrieb zu eröffnen. Zudem besitzen nur Meister die Berechtigung, Lehrlinge auszubilden. Ferner ist die Arbeitslosenquote unter Handwerksmeistern niedriger als bei Hochschulabsolventen.
Grundsätzlich werden Meisteranwärter zugelassen, wenn sie die Gesellenprüfung in dem Handwerk haben, in dem sie die Meisterprüfung ablegen möchten. Auch eine Gesellenprüfung in einem verwandten Handwerk (z. B. Bäcker und Konditor) oder eine entsprechende Abschlussprüfung nach Berufsbildungsgesetz kann anerkannt werden. Wer eine Meisterprüfung in einem anderen als dem erlernten Handwerk ablegen möchte, muss eine einschlägige Berufstätigkeit von bis zu drei Jahren in diesem neuen Handwerk nachweisen.
Das ist sehr unterschiedlich. Denn es gibt zum einen Vollzeitmeisterschulen und zum anderen Teilzeitmodelle als berufsbegleitende Variante an zwei Abenden in der Woche und Samstagsunterricht. In Teilzeit kann die Meisterausbildung bis zu zwei Jahre dauern, in Vollzeit bei Friseuren beispielsweise nur sieben Monate.

Hierfür gibt es neben der neuen Meisterprämie verschiedene Fördertöpfe, sodass der Großteil der Kosten übernommen wird.

  1. Es kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Damit werden einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 7.500 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren übernommen. Die gleiche Summe kann zusätzlich als Darlehen aufgenommen werden. Bei Prüfungserfolg entfallen 50 Prozent der Rückzahlungen. Somit werden bei erfolgreichem Abschluss der Meisterschule 75 Prozent der  Lehrgangs- und Prüfungskosten übernommen sowie bei anschließender Existenzgründung sogar 100 Prozent.

  2. Die Begabtenförderung berufliche Bildung bietet die Möglichkeit, talentierte Junghandwerkerinnen und Junghandwerker in ihrer beruflichen Entwicklung finanziell zu fördern. Jährlich vergibt die Stiftung Begabtenförderung bundesweit 6.000 Stipendien. Innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums stehen den Stipendiaten 8.700 Euro – bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme – für beliebig viele Weiterbildungen zur Verfügung. Wer sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben möchte, muss die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden haben. Alternativ muss eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb vorgewiesen werden.
 

Info: Weitere Informationen zur Meisterausbildung finden Sie auf der HWK-Webseite unter www.hwk-aachen.de/meisterschulen und zur Förderung der Meisterkurse unter diesem Link www.hwk-aachen.de/foerdergelder.