Beantwortete alle Fragen der Sachverständigen zum Urheberrecht: Richter Stephan Husemann (Mitte), hier mit Hauptgeschäftsführer Georg Stoffels (r.) und Assessor Karl Fährmann von der Handwerkskammer Aachen.
Handwerkskammer Aachen - Doris Kinkel-Schlachter
Beantwortete alle Fragen der Sachverständigen zum Urheberrecht: Richter Stephan Husemann (Mitte), hier mit Hauptgeschäftsführer Georg Stoffels (r.) und Assessor Karl Fährmann von der Handwerkskammer Aachen.

News vom 15.01.2024Fragen über Fragen zum Urheberrecht

Sachverständigentag stieß wieder auf großes Interesse.

Aachen. Jedes Jahr richtet die Handwerksammer Aachen einen Sachverständigentag aus, der dieses Mal unter dem Motto „Urheberrecht für Sachverständige“ auf Gut Rosenberg, der Akademie für Handwerksdesign der Handwerkskammer Aachen, stattfand.

Diesem für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sehr wichtigen Thema widmete sich Stephan Husemann, Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Er erklärte, ob und wann von Sachverständigen erstellte Gutachten, fachliche Stellungnahmen und Fotos urheberrechtlichen Schutz genießen. Hier verwies Husemann darauf, dass die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die textliche Eigenart von Gutachten stellt, damit ein Urheberrecht an dem Textteil des Gutachtens besteht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies im Fall eines sehr komplexen, mit prognostischen Aussagen versehenen Gutachtens zu immissionsrechtlichen Auswirkungen einer Windkraftanlage bejaht. Bei „normalen“ Schadens- oder Verkehrswertgutachten liegt bezüglich des Textteils des Gutachtens in der Regel kein Urheberrechtsschutz vor.

Im Anschluss daran erläuterte Assessor Karl Fährmann, der Leiter des Sachverständigenwesens bei der Handwerkskammer, aktuelle Entwicklungen im Sachverständigenwesen, hier insbesondere das Gesetz zur Erhöhung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit. Durch dieses Gesetz sollen die schon bestehenden Einsatzmöglichkeiten der Videokonferenztechnik in zivilrechtlichen Verfahren erweitert werden, um Prozesse schneller, kostengünstiger und effektiver durchführen zu können. So soll es dem Gericht u.a. zukünftig möglich sein, die Teilnahme von Prozessbeteiligten an einer Videokonferenz anzuordnen. Ferner sollen Sachverständige ihre schriftlichen Gutachten per Videokonferenz erläutern können. Dies sollte, gerade bei weiten Anfahrtswegen, für die Sachverständigen eine große Erleichterung in ihrer gutachterlichen Praxis darstellen.

Karl Fährmann gab ferner einen kurzen Überblick der elektronischen Kommunikation mit der Justiz über die neue Anwendung „Mein Justizpostfach“, mit der auch den Sachverständigen eine kostenfreie Möglichkeit eröffnet wird, auf sicherem Wege rechtsverbindlich mit der Justiz zu kommunizieren.