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News vom 15.01.2025Hilfe bei Weiterbildung von Personal

Qualifizierungsgeld: Beschäftigte sollen trotz veränderter Anforderungen im aktuellen Betrieb weiterarbeiten können.

Aachen. Alternativ zu Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Arbeitgeber für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten. Ziel ist, dass die Beschäftigten trotz strukturwandel-bedingt veränderter Anforderungen mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können. Ein Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft ist Grundvoraussetzung für diese Leistung.

Weiter Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • Der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung ist für die Förderung zugelassen. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich.
  • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
  • Es wurde eine Regelung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags über strukturwandel-bedingten Qualifizierungsbedarf von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten (beziehungsweise 10 Prozent bei weniger als 250 Beschäftigten) und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes zur nachhaltigen Beschäftigung im Betrieb getroffen.
  • (Der Betrieb finanziert die berufliche Weiterbildung (Seine Beschäftigten dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden).

 Weitere Informationen unter  t1p.de/2bvh5