News vom 03.12.2024Imagekampagne: Diese Nutzungsrechte laufen ab
Inhalte überprüfen – Rechtlich absichern
Zum 1. Januar 2025 laufen die Nutzungsrechte einiger Inhalte der Imagekampagne des Handwerks ab. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden – ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen.
Alle fünf Jahre wird die Imagekampagne des Handwerks neu ausgeschrieben. Auch in diesem Jahr steht ein Wechsel bevor: Ab 2025 übernimmt eine neue Agentur die Koordination. Dies bedeutet, dass die Nutzungsrechte für einige bisherige Kampagneninhalte auslaufen – ihre weitere Verwendung ist ab dem 1. Januar 2025 untersagt.
Welche Materialien konkret betroffen sind, können Sie der Übersicht entnehmen. Alternativ finden Sie die Informationen auch auf handwerk.de, sobald Sie sich in Ihrem Account eingeloggt haben.
Wichtig zu wissen:
- Texte, Sprüche und Headlines aus der bisherigen Kampagne dürfen weiterhin genutzt werden.
- Materialien mit Rechten Dritter (z. B. Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen) sind nur zeitlich begrenzt einsetzbar und müssen entsprechend entfernt werden.
Bitte überprüfen Sie Ihre Website und Social-Media-Kanäle: Sollten Sie Inhalte der bisherigen Imagekampagne verwenden, deren Nutzungsrechte ablaufen, entfernen Sie diese rechtzeitig. Eine weitere Nutzung ist nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.