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News vom 15.01.2025Kurzarbeitergeld: Hilfe aus der Krise

Bezugsdauer für 2025 auf 24 Monate verlängert

Aachen. Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde für dieses Jahr befristet auf 24 Monate verlängert. Die Maßnahme ist zum 1. Januar in Kraft getreten und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten.

„Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme“, heißt es seitens der Bundesregierung. Auch bei vergangenen Krisen – etwa der Corona-Pandemie – habe sich Kurzarbeit als zuverlässiges Instrument erwiesen.

Beantragt wird Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn der Betrieb zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit vorübergehend verringern muss.