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News vom 15.01.2025Neues Jahr, neue Regeln

Ausgewählte Veränderungen für Unternehmen. Von der Pflicht zur Aufbewahrung bis zur Meldung von Registrierkassen.

Aachen. Mit Beginn des Jahres 2025 ändern sich einige Vorschriften. Hier ausgewählte Änderungen:

  • Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
  • Ausbildung: Für Auszubildende, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 in eine duale Berufsausbildung starten, gelten neue Sätze für die Mindestausbildungsvergütungen. Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr erhalten künftig 682 statt 649 Euro im Monat. Auszubildende im zweiten Lehrjahr bekommen 805 statt 766 Euro. Angehende Fachkräfte im dritten Lehrjahr erhalten 921 Euro statt 876. Die Ausbildungsvergütung im vierten Ausbildungsjahr beträgt mindestens 955 statt 909 Euro.
  • Brieflaufzeiten: Briefe dürfen 2025 länger unterwegs sein. 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen.
  • Briefporto: Der Standardbrief kostet nun 95 Cent, bisher 85 Cent.
  • Gründer und Nachfolger: Bereits seit November 2024 steht ein neuer, zinsgünstiger Förderkredit für Gründer und Nachfolger bereit. Das Besondere: Hausbanken werden vom Risiko komplett entlastet, Sicherheiten braucht es nicht. Kooperationspartner sind die KfW, die Bürgschaftsbanken und die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen. Der neue ERP-Förderkredit wird über die Hausbank beantragt, um alles Weitere kümmern sich die Kooperationspartner.
  • Registrierkassen-Meldung: Am 1. Januar ist das Mitteilungsverfahren für elektronische Kassensysteme über das Programm „Mein Elster“ gestartet. Den Unternehmen wird eine Frist bis zum Sommer eingeräumt. Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte (egal ob Kauf, Miete oder Leasing) elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Alle Aufzeichnungssysteme, die Unternehmer ab dem 1. Juli 2025 anschaffen, mieten oder leasen, müssen innerhalb eines Monats über „Mein Elster“ gemeldet werden. Auch wenn Kassen ausgemustert werden oder gestohlen wurden, müssen sie gemeldet werden (Außerbetriebnahme).