
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks haben die Aufgabe Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern gutachterlich zu bewerten.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des HandwerksSachverständigenwesen
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks haben die Aufgabe, Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern gutachterlich zu bewerten. Sachverständige übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern oft die Rolle des "Helfers der Richter", da letztlich nur sie beurteilen können, ob eine handwerkliche Leistung fachgerecht ausgeführt worden ist. Darüber hinaus können Sachverständige von jedermann als Privatgutachterin oder Privatgutachter beauftragt werden. Die Handwerkskammer Aachen führt 100 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in ihrem Sachverständigenverzeichnis.
- Sachverständigenverzeichnis
- Nehmen Sie bitte vor der Antragsstellung Kontakt mit uns auf:
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen
Signaturkarte für Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer können hier ihre elektronische Signaturkarte bestellen.
Sprechen Sie uns an:
Fachbereichsleiter Recht und Handwerksorganisation
Tel. +49 241 471-141
Fax +49 241 471-103
Sachverständige/r werden
Bedarfsermittlung
Nach der Sachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer Aachen muss zunächst ermittelt werden, ob für das betreffende Sachgebiet Bedarf an Sachverständigen besteht. Dies ist dann der Fall, wenn auf diesem Gebiet handwerkliche Leistungen angeboten werden.
Voraussetzungen
Des weiteren kann als Sachverständige/r nur bestellt und vereidigt werden, wer
- das Fachgebiet aus der eigenen betrieblichen Praxis kennt
- Fachfrau/-mann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in diesem Fachgebiet ist und
- sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern kann
- über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
- über die zur Abgabe von Gutachten erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügt
- die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet
- und die persönliche Eignung besitzt.
Weiterbildung zur/m Sachverständigen
Bevor eine Handwerkskammer eine Bewerberin oder einen Bewerber zur/zum Sachverständigen bestellt, müssen sowohl fachliche als auch umfangreiche rechtliche Kenntnisse nachgewiesen werden, indem
- eine Fachkundeprüfung beim entsprechenden Fachverband ablegt und
- an rechtlichen Fachseminaren teilgenommen wird, die mit einer rechtskundlichen Prüfung abschließen.
In Nordrhein-Westfalen werden diese Seminare und Prüfungen von der Akademie des Handwerks auf Schloss Raesfeld angebotenwww.akademie-des-handwerks.de.
Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur/m Sachverständigen des Handwerks. Ebenso wird seitens der Handwerkskammer keine eigenständige "Ausbildung zur/zum Sachverständigen" angeboten, an deren Ende die Bestellung steht. Die Bewerber müssen vielmehr bereits über die besondere fachliche Qualifikation in ihrem Handwerk verfügen und diese – wie oben beschrieben - nachweisen.
Hospitation bei Gericht
Im Laufe des Bewerbungsverfahrens besteht für interessierte Sachverständige die Möglichkeit, durch eine eintägige Hospitation bei einem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht einen unmittelbaren Einblick in den Ablauf eines Verhandlungstermins und in die Tätigkeit eines Sachverständigen vor Gericht zu erhalten.
Leitfaden zur Hospitation von Sachverständigen bei Gerichten in Nordrhein-Westfalen
Institut für Sachverständigenwesen (IFS)
Auch der Internetauftritt des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) unter www.ifsforum.de hält eine Vielzahl von Informationen zur Sachverständigentätigkeit sowie Links zu Kammern, Verbänden und Organisationen bereit.
Quelle: Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT) www.whkt.de