Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks haben die Aufgabe Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern gutachterlich zu bewerten.
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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks haben die Aufgabe Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern gutachterlich zu bewerten.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des HandwerksSachverständigenwesen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks haben die Aufgabe, Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern gutachterlich zu bewerten. Sachverständige übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern oft die Rolle des "Helfers der Richter", da letztlich nur sie beurteilen können, ob eine handwerkliche Leistung fachgerecht ausgeführt worden ist. Darüber hinaus können Sachverständige von jedermann als Privatgutachterin oder Privatgutachter beauftragt werden. Die Handwerkskammer Aachen führt 96 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in ihrem Sachverständigenverzeichnis.

 Signaturkarte für Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer können hier ihre elektronische Signaturkarte bestellen.

Sprechen Sie uns an:

Karl Fährmann

Fachbereichsleiter Recht und Handwerksorganisation

Tel. +49 241 471-141

Fax +49 241 471-103

karl.faehrmann--at--hwk-aachen.de

Tanja Naas

Sachbearbeitung

Tel. +49 241 471-147

Fax +49 241 471-103

tanja.naas--at--hwk-aachen.de

Sachverständige im Handwerk

Handwerker sind ausgesuchte Fachleute auf ihrem Gebiet. Bei aller Sorgfalt kann es trotzdem zu Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebenden und Handwerkern kommen: wegen der Verarbeitung, der verwendeten Materialien, der gelieferten Waren oder des Preises. Dann können Expertinnen und Experten zu Rate gezogen werden, die unparteiisch, objektiv und gewissenhaft zum Sachverhalt Stellung nehmen: Sachverständige.

Aufgaben der Sachverständigen im Handwerk
Immer da, wo ein Schaden oder der Preis einer handwerklichen Leistung objektiv zu bestimmen ist, empfiehlt es sich, eine/n Sachverständige/n zu beauftragen. Sachverständige erstellen Gutachten zu Leistungen, Waren und Preisen von Handwerkern und Inhabern handwerksähnlicher Betriebe. Sie sind dazu verpflichtet, Sachverhalte unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch zu beurteilen.

  • Im Rahmen von Privatgutachten werden Sachverständige häufig im Vorfeld eines Rechtsstreits zu Rate gezogen, um Streitfragen schnell und verbindlich außergerichtlich zu entscheiden.
  • Werden Sachverständige für Gerichte tätig, müssen sie der Richterin oder dem Richter helfen, unter fachlich-technischen Gesichtspunkten eine richtige Entscheidung zu treffen. Damit wird deutlich, wie hoch die Anforderungen an Sachverständige sind: Sie übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines „Helfers des Richters" und tragen mit ihrer Bewertung entscheidend zur Urteilsfindung bei.
  • Auch das Ausstellen so genannter Fertigstellungsbescheinigungen, durch die z. B. die Abnahme eines Bauwerks ersetzt werden kann, gehört zu den Aufgaben einer/eines Sachverständigen.


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Sachverständige/r werden

Bedarfsermittlung
Nach der Sachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer Aachen muss zunächst ermittelt werden, ob für das betreffende Sachgebiet Bedarf an  Sachverständigen besteht. Dies ist dann der Fall, wenn auf diesem Gebiet handwerkliche Leistungen angeboten werden.

Voraussetzungen
Des weiteren kann als Sachverständige/r nur bestellt und vereidigt werden, wer

  • das Fachgebiet aus der eigenen betrieblichen Praxis kennt
  • Fachfrau/-mann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in diesem Fachgebiet ist und
  • sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern kann
  • über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
  • über die zur Abgabe von Gutachten erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügt
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet
  • und die persönliche Eignung besitzt.

Weiterbildung zur/m Sachverständigen
Bevor eine Handwerkskammer eine Bewerberin oder einen Bewerber zur/zum Sachverständigen bestellt, müssen sowohl fachliche als auch umfangreiche rechtliche Kenntnisse nachgewiesen werden, indem

  • eine Fachkundeprüfung beim entsprechenden Fachverband ablegt und
  • an rechtlichen Fachseminaren teilgenommen wird, die mit einer rechtskundlichen Prüfung abschließen.

In Nordrhein-Westfalen werden diese Seminare und Prüfungen von der Akademie des Handwerks auf Schloss Raesfeld angebotenwww.akademie-des-handwerks.de.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur/m Sachverständigen des Handwerks. Ebenso wird seitens der Handwerkskammer keine eigenständige "Ausbildung zur/zum Sachverständigen" angeboten, an deren Ende die Bestellung steht. Die Bewerber müssen vielmehr bereits über die besondere fachliche Qualifikation in ihrem Handwerk verfügen und diese – wie oben beschrieben - nachweisen.

Institut für Sachverständigenwesen (IFS)

Auch der Internetauftritt des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) unter www.ifsforum.de hält eine Vielzahl von Informationen zur Sachverständigentätigkeit sowie Links zu Kammern, Verbänden und Organisationen bereit.

Quelle: Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT) www.whkt.de