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News vom 01.08.2024Zukunftsgutscheine im Rheinischen Revier: Verlängertes Förderangebot für Unternehmen.

Betrieb fit machen für Morgen

Aachen. Die Landesregierung hat das Förderangebot der Zukunftsgutscheine im Rheinischen Revier verlängert und verbessert. Dieses Instrument unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich auf die Herausforderungen des vorgezogenen Kohleausstiegs vorzubereiten. Besonders die Fördermöglichkeiten für investive Vorhaben wurden deutlich verbessert und ausgeweitet.

NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur erklärte: „Im Rheinischen Revier sind Innovation und Zukunftstechnologien zuhause. Die Zukunftsgutscheine sind das Werkzeug der Wahl, mit dem Unternehmen im Rheinischen Revier ihre guten Ideen in spannende und zukunftsweisende Geschäftsmodelle umsetzen können. Mein Appell an die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen und klugen Köpfe im Rheinischen Revier: Nutzen Sie das attraktive Förderangebot der Zukunftsgutscheine. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen den Strukturwandel weiter zu gestalten. Gemeinsam schaffen wir das, was das Rheinische Revier verdient: Wir geben dem Erstarken der Region eine Grundlage. Das Revier ist Zukunft und Heimat.“

Die Förderung erstreckt sich auf die vier Felder externe Beratung, Personal, Innovations- bzw. Investitionsförderung sowie Qualifizierung und Coaching. Die breite Ausrichtung des Programms gewährleistet, dass den oft sehr unterschiedlichen Herausforderungen im Strukturwandel effektiv begegnet werden kann. So werden Beratungsleistungen und der Erwerb von externem Know-how zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells gefördert. Das gilt in ähnlicher Weise für die Einstellung neuer Mitarbeitenden, welche die Transformation im Betrieb mit neuen Ideen und neuem Wissen bereichern. Außerdem stehen Mittel zur Durchführung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen und sogar für betriebliche Investitionen zur Verfügung.

Zu den wichtigsten Neuerungen der Richtlinie zählen:

  • Ausweitung der Fördermöglichkeiten von Investitionsvorhaben auch für Dienstleistungsunternehmen
  • Leichterer Förderzugang für kleinere Investitionsvorhaben mit einem Volumen bis 200.000 Euro
  • Anhebung des Förderhöchstbetrages bei De-minimis-Beihilfen auf 300.000 Euro
  • Reduzierung der Anforderungen an die Berufserfahrung von gefördertem Personal
  • Verlängerte Möglichkeit der Antragstellung bis zum 31.12.2025
     

Info: Die Zukunftsscouts der Industrie- und Handelskammer Aachen stehen für Beratungen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Für interessierte Handwerksbetriebe steht HWK-Unternehmensberaterin Alexandra Gier zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 241 471-176.
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