Friseur/in Teil I + II - Meisterschule

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 4.290,00 €

förderfähig

Unterricht

08.09.2025 - 08.06.2026

Mo 09.00 - 20.45 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 430 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

01.09.2025

Lehrgangsort

Handwerkskammer Aachen

Sandkaulbach 17 - 21

52062 Aachen

Kontakt

Melissa Buse

Tel. 0241 9674-122

weiterbildung--at--hwk-aachen.de

Servicezeiten:

Mo - Do: 8 - 16 Uhr,
Fr: 8 - 12 Uhr

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Angebotsnummer 185407969-0

Teil I - Fachpraxis

  • Kreationen für besondere Anlässe (Damen und Herren)
  • Klassische Haarschnitte
  • Dauerwelle
  • Hochsteckfrisur mit Einarbeiten eines Haarteiles
  • Beurteilung, Beratung und Pflegemaßnahmen für Haar und Haut
  • Pflegende und dekorative kosmetische Behandlung
  • Nagelpflege- und Nageldesign

Teil II - Fachtheorie

  • Gestaltung und Technik
  • Kundenberatung
  • Haar- und Hautbeurteilung
  • Entwerfen von Frisuren und Make-up
  • Theorie der Haarschneidetechniken
  • Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
  • Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen sowie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
  • Bewertung und Beurteilung von Haarersatz
  • Salonmanagement
  • Unfall-, Arbeits-, Gesundheitsschutz
  • Entwicklung Salonkonzept
  • Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
  • Personalführungskonzepte
  • Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
  • Informations- und Kommunikationssysteme

Zielgruppe

Gesellen im Handwerk

Abschluss

Meister/-in im Friseurhandwerk

Hinweis

Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 500 EUR
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch den Bildungsscheck. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!

Teilnahmebedingungen

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Friseur-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Friseur-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.

Förderung

Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.

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