Geprüfte/r Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in - Meisterschule (befreit auf Antrag von Teil I der Kfz-Meisterprüfung)

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Garantierte Durchführung

Details

Gebühren

Kurs: 4.080,00 €

förderfähig

Unterricht

24.11.2025 - 23.01.2026

mo - do 08.00 - 16.15 Uhr, fr 08.00 - 14.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 300 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

17.11.2025

Lehrgangsort

Trainings Centrum für Kraftfahrzeugtechnik

Rurstr. 160

52349 Düren

Kontakt

Melissa Buse

Tel. 0241 9674-122

weiterbildung--at--hwk-aachen.de

Servicezeiten:

Mo - Do: 8 - 16 Uhr,
Fr: 8 - 12 Uhr

Details

Angebotsnummer 185408165-0

Teil I - Fachpraxis

  • Fachpraktische Übungen
    (Der Kraftfahrzeug-Service-Techniker wird auf Antrag von Teil I der Meisterprüfung befreit.)

Teil II - Fachtheorie: startet im Vorfeld. Hierzu ist eine separate Anmeldung notwendig.

Bitte denken Sie daran, sich auch für die Teile III (Betriebswirtschaft und Recht) und IV (Ausbildung der Ausbilder) anzumelden. Alle Termine und weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.hwk-aachen.de/teil_drei und https://www.hwk-aachen.de/ada

Zielgruppe

Gesellen im Handwerk und Fachkräfte der Industrie

Abschluss

geprüfter Kfz-Servicetechniker (kann zur Befreiung von Teil 1 der Kfz-Meisterprüfung führen)

Hinweis

Prüfungsgebühr: 610 Euro
Material-/Bücherkosten: ca. 350 EUR (für Teile I und II)
Es wird ein Nachlass von 3 % gewährt, wenn die Lehrgangsgebühren in einer Summe zum vorgegebenen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Der Nachlass wird nicht gewährt bei Förderung durch Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Nutzen Sie die Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG! Wir beraten Sie gerne!

Teilnahmebedingungen

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk abgeschlossen haben. Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie eine andere Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen können. Ein wichtiger Schritt und Grundvoraussetzung für Ihre Prüfungszulassung und für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.

Förderung

Für diesen Lehrgang können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Bitte lassen Sie sich vor Kursbuchung beraten.

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