Meister fallen nicht vom HimmelMeisterprüfung
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Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die von ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen nach den Vorschriften der §§ 45 ff bzw. §§ 51a ff der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Verordnungen abgenommen wird.
Vorbereitung
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt in eigens dazu eingerichteten Meistervorbereitungslehrgängen, die von den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammer Aachen angeboten werden. Die Handwerkskammer Aachen nimmt Meisterprüfungen in den folgenden Handwerken ab:
- Bäckerhandwerk
- Elektrotechnikerhandwerk
- Fahrzeuglackiererhandwerk
- Feinwerkmechanikerhandwerk
- Fleischerhandwerk
- Friseurhandwerk
- Installateur- und Heizungsbauerhandwerk
- Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Maurer- und Betonbauerhandwerk
- Metallbauerhandwerk
- Modistenhandwerk
- Straßenbauerhandwerk
- Stuckateurhandwerk
- Tischlerhandwerk
- Zimmererhandwerk
Rechtliche Grundlagen
Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf der Grundlage der §§ 45 bis 51a Handwerksordnung (HwO), der Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPFVerfVO) und der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in den Meisterprüfungen im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerbe (AMVO) geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile.
Die Prüfungsinhalte der Teile I (fachpraktische Prüfung) und Teile II (fachtheoretische Prüfung) richten sich nach der für jeden Handwerksberuf bundeseinheitlich erlassenen nach § 45 oder § 51a Handwerksordnung. Aus diesen Verordnungen ergeben sich die jeweiligen Rahmenlehrpläne, nach denen unsere Meisterkurse konzipiert sind.
Die inhaltlichen Anforderungen für die Teile III (betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung) und Teile IV (berufs- und arbeitspädagogische Prüfung) der Meisterprüfung sind in der "Verordnung über gemeinsame Anforderungen in den Meisterprüfungen im Handwerk AMVO" bundeseinheitlich geregelt.
Inhalte
Die Meisterprüfung ist – ebenso wie die Vorbereitungslehrgänge – in vier selbstständige Teile gegliedert:
- Teil I: Fachpraktische Prüfung:
Sie besteht in der Regel aus der Anfertigung einer Meisterprüfungsarbeit und Arbeitsproben bzw. der Durchführung eines Meisterprüfungsprojektes und/oder der Lösung einer Situationsaufgabe. Die Aufgaben bzw. Arbeiten sollen einem konkreten Kundenauftrag entsprechen. Je nach Prüfungsverordnung ist auch ein Fachgespräch vorgesehen. - Teil II: Fachtheoretische Prüfung:
Hier werden neben technologischen, ablauftechnischen, verfahrenstechnischen, werkstofftechnischen und mathematischen Kenntnissen auch Kenntnisse in Fachkalkulationen, Abrechnung, Betriebsführung und –organisation und Auftragsabwicklung geprüft. - Teil III: Allgemeintheoretische Prüfung - betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse:
Der Prüfling muss seine Kenntnisse in Rechnungswesen und Controlling, wirtschaftlichem Handeln im Betrieb und sein Wissen in rechtlichen und steuerlichen Grundlagen unter Beweis stellen. - Teil IV: Allgemeintheoretische Prüfung - berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse:
Hierzu gehören allgemeine Grundlagen der Personalführung und der Arbeitspädagogik, insbesondere Planung einer Ausbildung, Einstellen von Auszubildenden, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung der Lernprozesse sowie die Ausbildung in der Gruppe und der Abschluss einer Ausbildung.
Befreiung von Prüfungsteilen
Sowohl für zulassungspflichtige als auch für zulassungsfreie Handwerke gilt:
- Bewerber, die bereits eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk abgelegt haben, sind von den Teilen III und IV befreit.
- Bewerber, die die Fortbildungsprüfung "Fachkaufmann/-frau Handwerkswirtschaft" bzw. "Geprüfter Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung" erfolgreich abgeschlossen haben, werden auf Antrag von Teil III der Meisterprüfung befreit. Kommt dies für Sie in Frage, stellen Sie bitte rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Meisterprüfungsausschuss.
Kosten
Lehrgangskosten
Die Höhe der Lehrgangskosten ist unterschiedlich und richtet sich unter anderem nach der Art des Kurses (Teilzeit- oder Vollzeitunterricht), den benötigten Werkstätten, Materialien, Lernmittel, u.a.m. Die Kosten für Ihren Lehrgang entnehmen Sie bitte unserer Kursdatenbank Meisterschulen.
Prüfungsgebühren
- Teil I (praktischer Teil) / bzw. Kfz-Servicetechniker: 380 Euro
- Teil II (fachtheoretischer Teil): 200 Euro
- Teil III (Betriebswirtschaftlicher Teil): 250 Euro
- Teil IV (AdA-Prüfung): 150 Euro
- (repräsentativer) Meisterbrief: 30 Euro
- (auf Wunsch) Schmuckmeisterbrief: 60 Euro
- ggf. Neben-/Materialkosten (Gewerksabhängig)
Wenn nur einzelne Teile der Meisterprüfung bei uns abgelegt werden, können ggf. höhere Prüfungskosten anfallen, weil eine Rabattierung nicht greift.
Befreiung
Sofern eine Befreiung von Prüfungsteilen ausgesprochen wird, beträgt die dafür erforderliche Gebühr 60 Euro. Dies gilt nicht, wenn die die Befreiung verursachende Prüfung bei der Handwerkskammer Aachen abgelegt wurde.
Fälligkeit
Die Prüfungsgebühr wird rechtzeitig vor der ersten Teilprüfung fällig. Bei der Überweisung der Prüfungsgebühr ist darauf zu achten, dass Name und Adresse vollständig angegeben werden ebenso wie der Vermerk "Meisterprüfung".
Nebenkosten
Nebenkosten in der durch die Geschäftsstelle festgesetzten Höhe sind zu entrichten, sofern im Rahmen der Meisterprüfung
- Material, Werkzeug und Werkstätten durch die Handwerkskammer zur Verfügung gestellt werden
- prüfungsbedingt ein höherer Zeit- und Personalaufwand entsteht
- die Prüfung an einem vom Prüfling vorgeschlagenen Ort angefertigt oder abgenommen wird.
Sie liegen im Allgemeinen je nach Gewerk zwischen 50 und 200 Euro, können aber je nach Material und Aufgabenstellung auch darüber liegen.
Zulassung
Damit eine Meisterprüfung abgelegt werden kann, muss der Bewerbende vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen für zulassungspflichtige Handwerke:
- Wer einen Gesellenabschluss im Handwerk der Meisterprüfung oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk abgelegt hat, wird sofort, d. h. ohne Nachweis einer Berufstätigkeit zur Meisterprüfung zugelassen.
- Wer eine Meisterprüfung in einem anderen als dem erlernten Handwerk ablegen möchte, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit (max. drei Jahre) in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachweisen.
- Zulassungsvoraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
- Es genügt der erfolgreiche Abschluss einer Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Antrag auf Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse bei der Handwerkskammer Aachen, Sandkaulbach 21, 52062 Aachen, zu richten. Das entsprechende Antragsformular kann bei der Geschäftsstelle angefordert oder hier heruntergeladen werden, Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihre Zulassung zur Meisterprüfung. Diese Zulassung ist später der Anmeldung zur Meisterprüfung beizufügen.
Anmeldung zur Meisterprüfung
Die Anmeldung zu den jeweiligen Teilprüfungen muss mindestens einen Monat vor der Prüfung erfolgen. Auch das Formular zur Anmeldung für die Meisterprüfung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse oder Sie können es hier direkt herunterladen, Anmeldung zur Meisterprüfung.
Downloads
- Antrag auf Zulassung zur Meister-/Fortbildungsprüfung
- Anmeldung zur Meister-/Fortbildungsprüfung
- Meisterprüfung, Meistertitel: §§ 45 bis 51a Handwerksordnung (HwO)
- Verordnung über gemeinsame Anforderungen in den Meisterprüfungen im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (AMVO)
- Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung - MPVerfVO)
Meisterfeier
Überreichung des repräsentativen Meisterbriefes der Handwerkskammer für die Region Aachen an Prüfungsteilnehmer, die ihre Meisterprüfung mit Erfolg bestanden haben. Zusätzlich wird der "Preis der Sparkassen" an die Meisterinnen und Meister verliehen, die ihre Prüfungen mit hervorragenden Abschlüssen bestanden haben.
Save the date: Termin Meisterfeier 2025
Sonntag, 23. März 2025
Einlass 10 Uhr
Beginn 11 Uhr
in der Stadthalle in Alsdorf, Annastraße 2-6, 52477 Alsdorf
Rückblick Meisterfeier 2024:
- Alle Infos zur Meisterfeier 2024 finden Sie in unserer
Pressemitteilung "274 Handwerker erhalten Meisterbriefe"
Der Schmuckmeisterbrief der Handwerkskammer Aachen.
Ab sofort kann jeder, der seinen "regulären" Meisterbrief bekommen hat oder bei der Meisterfeier bekommen wird, sein "Schmuck-Exemplar" bestellen. Der Schmuckmeisterbrief mit geprägtem Siegel kommt im Format DIN A3 und kostet 60 Euro.